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Einäscherung

Unser Land folgt, seit 2006, der Gesetzgebung, der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bezüglich der Einäscherung der Toten. Notwendige Voraussetzung für die Einäscherung ist die Erklärung des Verstorbenen, das bestimmte Verfahren folgen zu wollen oder die entsprechende Erklärung von Blutsverwandten oder Verwandten durch Heirat (eherechtliches Verhältnis oder Schwägerschaft).

 

Das Bestattungsinstitut K. Chantzaridis übernimmt sicher und konsequent,mit erfahrenen griechischen Fahrern und Luxuslimusinen, den gesamten Prozess des Transports, der Einäscherung, der Metallurne und der Rückgabe.

 

Die Dokumente, die für die Durchführung der Einäscherung gebraucht werden sind die folgenden:

  • Kopie von der Todesurkunde
  • Eidesstattliche Erklärung des Erben, in der der Wunsch für die Einäscherung deutlich erwähnt wird, sowohl auch eine Kopie davon.
  • Eidesstattliche Erklärung eines Familienmitglieds, dass der Verstorbene kein Metallgegenstand in seinem Körper hat (z. B. Zähne).

Die Einäscherung, die wir durchführen, findet im Krematorium von Sofia in Bulgarien statt, wo eine spezielle Verbrennungsanlage vorhanden ist und zu Verfügung steht.

Wir behandeln Ihren verstorbenen Angehörigen mit gebührendem Respekt und transportieren den Leichnam, mit speziellen Luxus-Leichenwägen, zum Ort der Einäscherung. Auch kann kostenlos  ein Familienmitglied als Begleitperson mitfahren.

100% Respekt

100% Würde

100% Qualität

100% Sparsamkeit