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Hilfreiche Ratschläge

Hilfreiche Ratschläge vom Bestattungsinstitut Konstantinos Chantzaridis

TODESFALL ZU HAUSE

Im  Falle wenn der Tod  zu Hause eintritt, ist es hilfreich, direkt unser Bestattungsbüro  anzurufen oder zu besuchen.

Das nimmt Ihnen viel Sorgen und unnützes Handeln ab, auch wird die Korrektheit

der Sterbeurkunde geprüft, um spätere Probleme, aufgrund von Fehlern in den Daten zu vermeiden. Wir kümmern uns um den Leichnam und informiert Sie über die Handlungen  die Sie übergehen müssen.

In Fällen, in denen Ihr Angehöriger zu Hause stirbt, können Sie ihn in Ihrer Nähe behalten.

Gemäß den Gesetzen des Staates, ist eine Beerdigung,  12 Stunden nachdem der Tod eingetreten ist, erlaubt.

Nach Ablauf dieser Frist, können Angehörige das Bestattungsinstitut jederzeit mit der Beerdigung beauftragen, wann immer sie diese wünschen, solange keine Gefahr besteht, dass der Körper verwest.

In Fällen, in denen die Angehörigen, auf Personen aus dem Ausland warten und der Leichnam mehr als 24 Stunden unbestattet bleiben wird, ist es sinnvoll, das Bestattungsunternehmen zu beauftragen, den Leichnam in einem speziellen Kühlraum aufzubewahren und alle notwendige Maßnahmen, für dessen  ordnungsgemäße Wartung,  zu treffen.

TODESFALL IN KRANKENHAUS ODER KLINIK

Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder einer Klinik eintritt, müssen die Angehörigen die Identitätskarte des Verstorbenen haben, um sie dem Arzt der Einrichtung vorzulegen, so dass die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, die dann  zusammen mit der Kleidung,  an das Bestattungsinstitut übergeben werden muss.

Bei  Todesfall im Krankenhaus oder einer Klinik braucht es also zwei Dinge:

Kontaktieren Sie den Arzt für die Ausstellung der Sterbeurkunde.

Rufen Sie gleichzeitig das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl an, für alles Weitere.

UNMITTELBARER TOD DURCH UNFALL

Falls die Ursache des Todes ein Unfall war, rufen Sie sofort das Bestattungsunternehmen an, um Sie von der gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Verfahren und Sorgen, wie die Polizei, den Gerichtsmediziner und Kriminalpolizei zu informieren,   zu entlasten.

Wenn Sie das Bestattungsinstitut anrufen und dieses die ersten gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren übernimmt, muss der Verstorbene, für eine Autopsie  und die Ausstellung der Bescheinigung über die Todesursachen vom Gerichtsmediziner, in die Leichenhalle transportiert werden. Das Gutachten des Gerichtsmediziners kann von niemandem angefochten werden.

Bei einem plötzlichen Todesfall,  muss eine  Obduktion durchgeführt werden, da es in vielen Fällen, nach der Beerdigung, zu Rechtsstreitigkeiten (Verkehrsunfällen) mit den Versicherungen kommt und die Vorlage eines forensischen Gutachtens, also ein Gutachten eines Gerichtsmediziners und nicht nur eines einfachen ärztlichen Gutachtens erforderlich ist.

Falls ein Arzt zum Zeitpunkt des Unfalls oder plötzlichen Todes  anwesend ist und ein Gutachten abgeben möchte, empfehlen wir Ihnen nicht dazu. Bevorzugen Sie die Obduktion, danach kümmert sich das Bestattungsunternehmen  Chantzaridis, um das perfekte Erscheinungsbild des Verstorbenen.

Im Falle eines Unfalltodes ziehen Sie es vor, den Leichnam zum Leichenschauhaus oder in die Kirche für den Trauergottesdienst und dann die Beerdigung, zu transportieren.

VERLUST VON PERSONEN IM AUSLAND

Bei Verlust einer Person im Ausland, sind wir Vertragspartner mit Bestattungsinstituten im Ausland (Deutschland, Frankreich, Italien, England, Österreich, Amerika etc.).

Rufen Sie unser Büro, das Bestattungsinstitut Chantzaridis, an und wir werden alle notwendigen Verfahren und Prozeduren übernehmen, um Sie vor unnötigen Handlungen sowohl auch Kosten, zu schützen.

VERLUST VON PERSONEN IM AUSLAND, DIE IN DAS AUSLAND TRANSPORTIERT WERDEN MÜSSEN

Wir übernehmen  verantwortungsbewusst und mit allen internationalen Standards die verlangt werden, die für den Transport des Leichnams ins Ausland erforderlich sind.

VERLUST VON PERSONEN IM INNEREN, DIE INS AUSLAND TRANSPORTIERT WERDEN MÜSSEN

Wir verpflichten uns verantwortungsbewusst und mit allen internationalen Standards, die den Transport von Stapeln mit allen Mitteln ins Ausland erfordern.

KOSTENLOSE LEISTUNGEN FÜR BEDÜRFTIGE